ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der WEITBLICK ® GmbH & Co. KG

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
  1. Alle Lieferungen und Leistungen der WEITBLICK GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote bzw. Lieferungen der WEITBLICK GmbH & Co. KG, die gegenüber Unternehmern erklärt bzw. getätigt werden. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  2. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind unbeachtlich und werden, auch ohne dass ein Widerspruch erfolgen müsste, nicht Vertragsbestandteil. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen der WEITBLICK GmbH & Co. KG und dem Kunden schriftlich einzelvertraglich vereinbart worden sind.
§ 2 Angebot, Vertragsabschluss
  1. Unsere Angebote sind auf die bestellte Liefermenge und den Vorrat beschränkt.
  2. Die wirksame Annahme eines Angebots und damit das Zustandekommen eines Vertrags setzt ein schriftliches Angebot uns gegenüber und eine Auftragsbestätigung durch die WEITBLICK GmbH & Co. KG mindestens in Textform voraus. Im Falle eines Irrtums bleibt dieser vorbehalten. Wir sind berechtigt, in diesem Falle ein neues Angebot zu unterbreiten.
§ 3 Lieferung, Versand, Verpackung, Leistungsstörung
  1. Versandweg und Versendungsart sind der WEITBLICK GmbH & Co. KG freigestellt. Der Verkäufer ist auch zu Teillieferungen berechtigt.
  2. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk auf Gefahr des Kunden. Der Abschluss einer Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrückliche Anweisung des Kunden und zu seinen Lasten.
  3. Von der WEITBLICK GmbH & Co. KG in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen sind nur dann Fixtermine, wenn ausdrücklich eine feste Frist zugesagt wird.
  4. Die WEITBLICK GmbH & Co. KG haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, Material oder Energie, nicht richtige Belieferung durch eigene Lieferanten etc.). verursacht worden sind, die die WEITBLICK GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat.
  5. Sofern solche Ereignisse die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehen der Dauer ist, ist die WEITBLICK GmbH & Co. KG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich eventuell vereinbarte Lieferfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
  6. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der WEITBLICK GmbH & Co. KG vom Vertrag zurücktreten.
  7. In den oben bezeichneten Fällen stehen dem Kunden Schadensersatzansprüche nicht zu.
  8. Verweigert der Kunde zu Unrecht die Abnahme, so hat er der WEITBLICK GmbH & Co. KG pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Verpackungs- und Versandkosten sowie in Höhe von 10 % des Warenwerts zu ersetzen. Es steht der WEITBLICK GmbH & Co. KG frei, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen; dem Kunden steht frei, den Nachweis zu erbringen, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
§ 4 Preise, Fälligkeit, Zahlung, Verzug
  1. Die von der WEITBLICK GmbH & Co. KG angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer. Sie verstehen sich zzgl. Kosten der Verpackung, der Fracht und des Versands.
  2. Bei Lieferung ab auswärtigem Lager wird die Fracht ab Fabrik berechnet. Die WEITBLICK GmbH & Co. KG behält sich vor, stattdessen einen pauschalierten Lagerzuschlag in Rechnung zu stellen, der aber die ortsüblichen Lagerkosten nicht zu überschreiten hat. Bei Bahnversand wird das Rollgeld von der Fabrik zum Versandbahnhof nicht berechnet.
  3. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Die Zahlung des Rechnungsbetrags ist, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, 10 Tage nach Lieferung und Rechnungstellung fällig.
  4. Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank berechnet und fällig.
  5. Zahlungen sind nur direkt an uns zu leisten und gelten bei Eingang auf unseren Bank- und Postgirokonten oder bei unserer Kasse als erfolgt. Werden sie an andere Stellen, als an uns geleistet, soentbinden sie den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen uns gegenüber. Das gilt insbesondere fürden Geldeinzug durch Vertreter und Reisende, die hierzu nur berechtigt sind, wenn sie schriftliche Inkasso- Vollmachten vorweisen.
  6. Wechsel, soweit sie in Zahlung genommen werden, werden nur gegen Erstattung der Bank-, Diskontund Einziehungsspesen angenommen.
  7. Zahlungen werden auf die ältesten noch nicht titulierten Forderungen der WEITBLICK GmbH & Co. KG gegen den Kunden verrechnet.
  8. Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann die WEITBLICK GmbH & Co. KG für noch ausstehende Lieferungen aus laufenden Verträgen unter Fortfall des Zahlungsziels Vorkasse vor Ablieferung der Ware verlangen.
§ 5 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
  1. Aufrechnung und Zurückbehaltung gegenüber Ansprüchen der WEITBLICK GmbH & Co. KG sind für den Kunden nur zulässig, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Darüber hinaus kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen die WEITBLICK GmbH & Co. KG an Dritte abzutreten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
  1. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller derzeitigen und künftigen Forderungen der WEITBLICK GmbH & Co. KG gegen den Kunden.
  2. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum der WEITBLICK GmbH & Co. KG. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasst Ware, wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
  3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalles im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.
  4. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber an die WEITBLICK GmbH & Co. KG ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen. Der Kunde wird widerruflich ermächtigt, die abgetretene Forderung im eigenen Namen für Rechnung der WEITBLICK GmbH & Co. KG einzuziehen. Diese darf die Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
  5. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum der WEITBLICK GmbH & Co. KG hinweisen und diese hierüber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, der WEITBLICK GmbH & Co. KG die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
  6. Tritt die WEITBLICK GmbH & Co. KG bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall) ist sie berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
§ 7 Mängelrügen, Gewährleistung und Haftung
  1. Bei Eintreffen der Lieferung hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu überprüfen.
  2. Beanstandungen von offensichtlichen Mängeln sind unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich an den Verkäufer zu melden, andernfalls entfällt die Gewährleistung.
  3. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdecken durch den Kunden anzuzeigen.
  4. Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestätigten Menge sind zulässig und stellen keinen Mangel dar. Der Berechnung wird die tatsächliche Liefermenge zugrunde gelegt.
  5. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs berechtigen nicht zu Beanstandungen.
  6. Bei berechtigten Beanstandungen hat die WEITBLICK GmbH & Co. KG das Recht zur Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware nach seiner Wahl innerhalb angemessener Frist nach Rückempfang der Ware.
  7. [Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf von 1 Jahr ab Erhalt der Ware.]
  8. Auf Leistung von Schadensersatz haftet die WEITBLICK GmbH & Co. KG nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus ist eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschossen, es sei denn, die WEITBLICK GmbH & Co. KG hat eine Kardinalpflicht verletzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die zur Durchführung des Vertrags erforderlich sind und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut. Ebenso haftet die WEITBLICK GmbH & Co. KG in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit.
§ 8 Schlussbestimmungen
  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kleinostheim.
  2. Ist eine der Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar, so berührt das die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt die Regelung, die die Parteien gewollt hätten, hätten sie von der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Regelung gewusst.
  3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen
§ 9 Datenschutz

Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des geltenden Bundesdatenschutzgesetzes. Alle vom Kunden erhaltenen Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet, genutzt und an beauftragte Partner weitergeleitet, soweit dies für die Begründung und Durchführung des Kaufvertrages und der weiteren Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Firma WEITBLICK GmbH & Co. KG erforderlich ist. Mit der vollständigen Abwicklung des Vertrages, wozu auch die vollständige Zahlung des vereinbarten Kaufpreises gehört, werden die Daten gelöscht, sofern der Kunde in eine weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten nicht ausdrücklich eingewilligt hat. In diesem Fall kann der Kunde die gespeicherten Daten jederzeit bei der Fa. WEITBLICK GmbH & Co. KG abfragen, ändern oder löschen lassen bzw. seine Einwilligung widerrufen.

§ 10 Besondere Bestimmungen für den elektronischen Geschäftsverkehr

Ergänzend zu den vorgenannten Bestimmungen gelten für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr, insbesondere für Einkäufe von Kunden im Web-Shop der WEITBLICK GmbH & Co. KG oder im Online-Handel mit der WEITBLICK GmbH & Co. KG, die nachfolgenden Bedingungen:

  1. Die Darstellung von Waren der WEITBLICK GmbH & Co. KG im Web-Shop und im Onlinehandel stellen eine unverbindliche Aufforderung an Interessenten dar, über diese Vertriebswege Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Waren gibt der Kunde bei Verwendung dieser Betriebswege mit Zugang bei der WEITBLICK GmbH & Co. KG ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab.
  2. Nach Eingang eines im elektronischen Geschäftsverkehr abgegebenen Angebots bestätigt die WEITBLICK GmbH & Co. KG unverzüglich den Zugang des Angebots, ebenfalls auf elektronischem Wege.
  3. Die WEITBLICK GmbH & Co. KG nimmt das Angebot des Kunden, wenn sie es annehmen will, durch Erteilung einer Auftragsbestätigung an. Die Auftragsbestätigung und damit die Annahme kann auch auf elektronischem Wege, insbesondere per email, erfolgen. Eine nicht fristgerechte Auftragsbestätigung oder das Ausbleiben einer Auftragsbestätigung gilt als Ablehnung des Angebots. Konkludente Vertragsabschlüsse, d.h. Vertragsabschlüsse durch Stillschweigen einer Partei, schließen die WEITBLICK GmbH & Co. KG und der Kunde ausdrücklich aus.
  4. Werden im Web-Shop oder im Online-Handel Waren der WEITBLICK GmbH & Co. KG von dieser angeboten, so ist sie berechtigt, im Rahmen der Aktualisierung der Anpreisungen auch die Preise und sonstige Angaben über die Waren zu ändern. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung. Das Recht zur Änderung erlischt in jedem Einzelfalle mit Erteilung der Auftragsbestätigung.

Datenschutz

Für uns sind die Wahrung Ihrer Privatsphäre und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften von oberster Priorität.

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